Gestohlene Handtasche, verlorenes Portemonnaie oder einfach ein Reisepass, der plötzlich nicht mehr auffindbar ist. Auch im Italienurlaub kann etwas passieren, das niemand auf seiner Reise erleben möchte. Wenn Sie in Italien feststellen, dass Ihr deutscher Reisepass oder Personalausweis verloren gegangen oder gestohlen worden ist, sollten Sie vor allem eines tun: ruhig bleiben und schnell handeln.
Denn für deutsche Urlauber gibt es einen klaren Weg, wie Sie den Verlust melden und - falls notwendig - ein Ersatzdokument für die Rückreise beantragen können.
Reisepass in Italien verloren: Was tun?
Wenn Sie Ihren deutschen Reisepass in Italien verloren haben oder er gestohlen wurde, sollten Sie den Verlust bzw. Diebstahl sofort bei der italienischen Polizei melden.
Die Anzeige können Sie sowohl bei der Polizia di Stato als auch bei den Carabinieri erstatten. Lassen Sie sich unbedingt eine schriftliche und abgestempelte Kopie der Anzeige geben und bewahren Sie diese gut auf. Sie kann später für die Beantragung eines Ersatzdokuments und gegebenenfalls auch für Ihre Versicherung benötigt werden. (Deutsche Vertretungen in Italien)
Bei einer Diebstahlsanzeige lautet die italienische Bezeichnung „denuncia di furto“, bei einer Verlustanzeige „denuncia di smarrimento“.
Warten Sie nicht darauf, dass der Pass vielleicht wieder auftaucht
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Reisepass gestohlen wurde, sollten Sie mit der Meldung nicht warten.
Je schneller der Verlust offiziell dokumentiert ist, desto schneller können Sie sich um ein neues Dokument kümmern.
Und noch etwas ist wichtig: Ein Dokument, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, sollten Sie später nicht einfach wieder benutzen, falls es doch noch auftaucht. Folgen Sie in diesem Fall den Anweisungen der zuständigen deutschen Behörde oder Auslandsvertretung.
Personalausweis in Italien verloren - was jetzt?
Auch den Verlust oder Diebstahl Ihres deutschen Personalausweises sollten Sie unverzüglich bei der italienischen Polizei melden.
Anschließend wenden Sie sich an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Für deutsche Staatsangehörige gibt es in Italien die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Rom sowie das Generalkonsulat in Mailand. Außerdem gibt es mehrere deutsche Honorarkonsulate. Welche Vertretung für Sie zuständig ist, hängt davon ab, wo Sie sich in Italien aufhalten. (Auswärtiges Amt)
Wichtig: Das deutsche Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei Verlust von Ausweispapieren im Ausland grundsätzlich eine polizeiliche Verlustanzeige benötigt wird, wenn ein Ersatzdokument ausgestellt werden soll.
Gestohlene Dokumente in Italien: Was sollten Sie tun?
Wenn Ihnen beispielsweise in Rom, Mailand, Venedig oder Neapel die Tasche gestohlen wurde und sich darin Ihr Reisepass oder Personalausweis befand, gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor:
1. Gehen Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
2. Erstatten Sie eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
3. Lassen Sie sich eine schriftliche Kopie der Anzeige geben.
4. Kontaktieren Sie die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
5. Klären Sie, welches Ersatzdokument Sie für Ihre Rückreise benötigen.
In Italien können Sie sich sowohl an die Polizia di Stato als auch an die Carabinieri wenden.
Was ist ein Reiseausweis als Passersatz?
Wenn Sie Ihren deutschen Reisepass und möglicherweise auch Ihren Personalausweis verloren haben und für die Rückreise nach Deutschland ein gültiges Reisedokument benötigen, kann eine deutsche Auslandsvertretung einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen.
Dieses Dokument ist vor allem für die Rückkehr nach Deutschland gedacht. Nach Angaben des Auswärtigen Amts wird es für die Dauer der Rückreise nach Deutschland, gegebenenfalls über Transitstaaten, ausgestellt und ist höchstens einen Monat gültig.
Das ist also nicht einfach ein neuer, regulärer Reisepass.
Der Reiseausweis als Passersatz soll Ihnen vor allem ermöglichen, wieder sicher nach Deutschland zu gelangen.
Und was, wenn Sie nach dem Urlaub noch weiterreisen möchten?
Hier liegt ein wichtiger Unterschied.
Wenn Sie nicht direkt nach Deutschland zurückkehren, sondern beispielsweise von Italien noch nach einem anderen Land weiterreisen möchten, reicht der Reiseausweis als Passersatz möglicherweise nicht aus.
Für eine Weiterreise in andere Länder benötigen Sie unter Umständen einen vorläufigen Reisepass.
Die deutschen Auslandsvertretungen in Italien weisen ausdrücklich darauf hin, dass für eine Weiterreise innerhalb Italiens oder in andere Länder – beispielsweise mit dem Flugzeug oder Schiff – ein vorläufiger Reisepass erforderlich sein kann. Dieser kann grundsätzlich über die Botschaft in Rom oder das Generalkonsulat in Mailand beantragt werden.
Deshalb sollten Sie beim deutschen Konsulat genau angeben, wohin Sie nach dem Verlust der Dokumente reisen möchten.
Was brauchen Sie für ein Ersatzdokument?
Je mehr Informationen Sie über Ihre Identität vorlegen können, desto einfacher kann die Bearbeitung sein.
Hilfreich sind insbesondere:
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eine Kopie Ihres verlorenen Reisepasses oder Personalausweises,
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ein Foto oder Scan des Dokuments auf Ihrem Handy,
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ein anderer Identitätsnachweis,
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die polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige,
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aktuelle biometrische Passfotos,
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gegebenenfalls Nachweise über Ihre geplante Rück- oder Weiterreise.
Das Auswärtige Amt empfiehlt ausdrücklich, Kopien der Reisedokumente getrennt von den Originalen aufzubewahren oder zusätzlich elektronisch zu speichern. Sie können die Identitätsprüfung nach einem Verlust erleichtern.
Wenn Sie überhaupt kein Dokument mehr besitzen, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie keine Hilfe bekommen. Die deutsche Auslandsvertretung muss Ihre Identität und deutsche Staatsangehörigkeit allerdings entsprechend überprüfen.
Was kostet ein vorläufiger Reisepass?
Für einen vorläufigen Reisepass nennt das deutsche Generalkonsulat in Mailand derzeit bei örtlicher Zuständigkeit der deutschen Vertretung in Italien eine Gebühr von 75 Euro. Je nach persönlicher Situation können zusätzliche Gebühren anfallen.
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben oder außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung wohnen, können weitere Gebühren bzw. die Zustimmung der zuständigen Passbehörde erforderlich sein.
Deshalb sollten Sie sich vor der Antragstellung immer über die aktuell geltenden Gebühren und erforderlichen Unterlagen informieren.
Deutsches Konsulat in Italien: Wo bekommen Sie Hilfe?
Deutschland verfügt in Italien über mehrere Auslandsvertretungen.
Die Deutsche Botschaft in Rom ist unter anderem für Mittel- und Süditalien sowie die Inseln zuständig. Das Generalkonsulat in Mailand ist für Norditalien zuständig. Darüber hinaus gibt es deutsche Honorarkonsulate in verschiedenen italienischen Städten.
Dazu gehören beispielsweise Honorarkonsulate in:
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Florenz,
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Genua,
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Neapel,
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Palermo,
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Venedig,
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Messina.
Aber Achtung: Nicht jedes Honorarkonsulat bietet dieselben Dienstleistungen an. Einige können beispielsweise Reiseausweise als Passersatz ausstellen, während bestimmte Passangelegenheiten nur bei der Botschaft oder einem Generalkonsulat bearbeitet werden.
Deshalb sollten Sie vor dem Besuch unbedingt überprüfen, welche Vertretung für Ihren Aufenthaltsort zuständig ist und welche Leistung dort angeboten wird.
Was ist mit Kindern?
Auch Kinder benötigen für Reisen innerhalb der EU ein gültiges Reisedokument.
Wenn Sie während Ihres Italienurlaubs den Pass oder Personalausweis Ihres Kindes verlieren, sollten Sie ebenfalls möglichst schnell die italienische Polizei und anschließend die zuständige deutsche Auslandsvertretung kontaktieren.
Für die Ausstellung eines neuen oder vorläufigen Reisepasses für Minderjährige können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Die deutschen Auslandsvertretungen weisen beispielsweise darauf hin, dass bei Minderjährigen die entsprechenden Nachweise und gegebenenfalls die Ausweise der Sorgeberechtigten benötigt werden.
Deshalb lohnt es sich besonders bei Familienreisen, Kopien der Dokumente aller Familienmitglieder separat aufzubewahren.
Was passiert, wenn Sie mit der Fähre weiterreisen möchten?
Das ist eine wichtige Besonderheit für einen Italienurlaub.
Wer beispielsweise von Italien mit der Fähre nach Sardinien, Sizilien, Elba oder Korsika weiterreisen möchte, benötigt ein gültiges Ausweisdokument.
Das deutsche Generalkonsulat in Mailand weist ausdrücklich darauf hin, dass für solche Fährüberfahrten gültige Ausweispapiere erforderlich sind. Wenn kein gültiges Dokument vorhanden ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Generalkonsulat in Mailand ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.
Das bedeutet: Nicht davon ausgehen, dass ein verlorener Pass und eine polizeiliche Verlustanzeige automatisch für jede Weiterreise ausreichen.
Vor allem bei Flug- und Fährreisen sollten Sie sich vorher bei der jeweiligen Transportgesellschaft und der zuständigen deutschen Auslandsvertretung informieren.
Können Sie mit einer polizeilichen Verlustanzeige zurück nach Deutschland fahren?
Hier kommt es darauf an, wie Sie reisen.
Das deutsche Generalkonsulat in Italien weist darauf hin, dass die Rückreise auf dem Landweg nach Deutschland mit Auto oder Zug in der Regel auch mit der polizeilichen Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige möglich ist.
Bei Flugreisen ist die Situation anders. Nach den Erfahrungen der deutschen Vertretung lassen viele Fluggesellschaften ihre Passagiere unter bestimmten Voraussetzungen mit der polizeilichen Anzeige und weiteren Identitätsnachweisen – beispielsweise einer Passkopie auf dem Handy – nach Deutschland fliegen. Verbindlich entscheiden kann das aber nur die jeweilige Fluggesellschaft.
Wenn Sie also mit dem Flugzeug zurückfliegen möchten, sollten Sie sich nicht allein auf die polizeiliche Anzeige verlassen.
Wenn die Fluggesellschaft ein gültiges Ausweisdokument verlangt, können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung einen Reiseausweis als Passersatz beantragen.
Was ist mit dem Führerschein?
Wenn Ihnen zusammen mit dem Portemonnaie auch der deutsche Führerschein gestohlen wurde, hilft Ihnen das deutsche Konsulat bei der Ausstellung eines neuen Führerscheins nicht weiter.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Führerscheine und Fahrzeugpapiere grundsätzlich nur von den zuständigen Behörden im Heimatland ersetzt werden können. Das gilt regelmäßig auch für Personalausweise.
Wenn also Ihre gesamte Brieftasche verschwunden ist, überprüfen Sie genau, welche Dokumente sich darin befanden und welche davon Sie zusätzlich sperren oder neu beantragen müssen.
Was sollten Sie vor der Reise nach Italien vorbereiten?
Der beste Zeitpunkt, sich mit dem Verlust von Dokumenten zu beschäftigen, ist natürlich vor dem Urlaub.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, Kopien der wichtigsten Reisedokumente anzufertigen und diese getrennt von den Originalen aufzubewahren. Zusätzlich können Sie die Kopien elektronisch in einer Cloud speichern.
Vor der Reise lohnt es sich deshalb:
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Reisepass und Personalausweis zu fotografieren,
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Kopien getrennt von den Originalen aufzubewahren,
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die Dokumentennummern zu notieren,
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die Kontaktdaten der deutschen Auslandsvertretungen zu speichern,
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die Daten Ihrer Reiseversicherung und des Assistance-Dienstes griffbereit zu haben,
-
nicht alle wichtigen Dokumente und Karten an einem einzigen Ort aufzubewahren.
Wenn die Tasche dann tatsächlich verloren geht, haben Sie zumindest wichtige Informationen sofort zur Hand.
So schützen Sie Ihre Dokumente im Italienurlaub
Gerade in großen Städten, an Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an stark besuchten touristischen Orten sollten Sie besonders aufmerksam sein.
Bewahren Sie Ihre Dokumente:
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nicht in der Gesäßtasche auf,
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in einer geschlossenen Tasche möglichst nah am Körper,
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nicht unbeaufsichtigt im Mietwagen,
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möglichst nicht zusammen mit allen Bankkarten und dem gesamten Bargeld,
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und nur dann bei sich, wenn Sie sie tatsächlich benötigen.
Wenn Ihr Hotel über einen Safe verfügt, können Sie Dokumente und andere Wertsachen, die Sie für einen Ausflug nicht brauchen, dort aufbewahren.
Ein kleiner Tipp vor dem Italienurlaub
Speichern Sie noch vor der Abreise ein Foto Ihres Reisepasses und Personalausweises auf Ihrem Handy oder in einem sicheren Online-Speicher.
Und speichern Sie die Kontaktdaten der deutschen Botschaft bzw. des zuständigen Generalkonsulats.
Wahrscheinlich werden Sie diese Informationen niemals brauchen. Aber wenn Sie im Urlaub plötzlich feststellen: „Ich habe meinen Reisepass in Italien verloren“, ist es beruhigend, wenn Sie sofort wissen, was zu tun ist.
Aktuelle Informationen zu konsularischen Dienstleistungen, Zuständigkeiten und Kontaktdaten sollten Sie vor der Reise immer direkt beim Auswärtigen Amt bzw. bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung überprüfen, da sich Öffnungszeiten, Gebühren und Zuständigkeiten ändern können.
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