Was ist die Aufenthaltssteuer?
Die Aufenthaltssteuer ist eine örtliche Fremdenverkehrsabgabe, die die Gemeinde von Gästen erhebt, die in einem Hotel, einer Wohnung, einem B&B oder einer anderen Touristenunterkunft übernachten.
Das eingenommene Geld wird unter anderem für die Entwicklung des Tourismus, die Instandhaltung von Stränden und Promenaden und die Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen für Besucher verwendet.
Die Steuer ist nicht im Preis der Unterkunft enthalten und wird in der Regel bei der Ankunft oder Abreise direkt an den Beherbergungsbetrieb gezahlt.
Wann wird die Kurtaxe gezahlt?
In San Benedetto del Tronto wird die Kurtaxe das ganze Jahr über (1. Januar - 31. Dezember) gemäß der geltenden Gemeindeverordnung erhoben
Dies bedeutet, dass die Gebühr nicht nur für die Hauptsaison im Sommer, sondern auch für Aufenthalte im Winter oder außerhalb der Saison gilt.
Maximale Anzahl der gebührenpflichtigen Nächte
Die Gebühr gilt nicht für einen unbegrenzten Zeitraum. Die Aufenthaltsgebühr wird für maximal 7 aufeinanderfolgende Nächte pro Person berechnet. Wenn Sie also 10 oder 14 Nächte bleiben, zahlen Sie die Steuer nur für die ersten 7 Nächte Ihres Aufenthalts.
Wie viel kostet die Aufenthaltsgebühr?
Die Höhe der Gebühr hängt von der Kategorie der Unterkunft ab. In San Benedetto del Tronto liegt der Höchstsatz bei etwa 2 € pro Person und Nacht.
Typische Tarife sind zum Beispiel:
| Art der Unterkunft | Aufenthaltstaxe (Person/Nacht) |
|---|---|
| Hotel 4★ | ca. 2 € |
| Hotel 3★ | ca. 1,50 € |
| Hotel 1 und 2★ | ca. 1 € |
| Appartements, B&B, Touristenunterkünfte | ca. 1 € |
Einige Hotels berechnen z. B. 2 € pro Person und Nacht für maximal 7 Nächte.
Wer zahlt die Kurtaxe nicht
Kinder unter 13 Jahren, Personen mit ständigem Wohnsitz und einige andere Gruppen gemäß der Gemeindeverordnung sind in der Regel von der Gebühr befreit.
Wie ist die Kurtaxe zu zahlen?
Die Gebühr wird direkt an den Beherbergungsbetrieb (Hotel, Apartment, B&B) gezahlt, in der Regel beim Check-out oder bei der Bezahlung des Aufenthalts. Der Beherbergungsbetrieb überweist dann den eingezogenen Betrag an die Gemeinde.