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Der Kurort Montecatini Terme ist eines der bekanntesten Reiseziele in der Toskana. Wie in vielen italienischen Städten gibt es eine Aufenthaltssteuer(imposta di soggiorno) für Unterkünfte. Diese lokale Steuer wird von der Gemeinde von allen Besuchern erhoben, die in Touristenunterkünften übernachten.

Was ist die Fremdenverkehrsabgabe?

Die Kurtaxe ist eine örtliche Fremdenverkehrsabgabe, die von den Gästen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, B&Bs oder anderen Beherbergungsbetrieben gezahlt wird.

 

Die Stadt verwendet die Einnahmen aus dieser Steuer in erster Linie zur Förderung des Fremdenverkehrs, zur Erhaltung historischer Stätten und öffentlicher Plätze sowie zur Verbesserung des Besucherservices.

Die Steuer ist nicht im Übernachtungspreis inbegriffen und wird in der Regel beim Auschecken direkt an den Beherbergungsbetrieb gezahlt.

Wann wird die Kurtaxe gezahlt?

In Montecatini Terme wird die Kurtaxe das ganze Jahr über erhoben (1. Januar - 31. Dezember).

Sie gilt also sowohl in der Hauptreisezeit als auch für Aufenthalte im Winter oder außerhalb der Saison.

Maximale Anzahl von Übernachtungen

Die Gebühr wird nicht auf unbestimmte Zeit erhoben. Die Aufenthaltsgebühr wird für maximal 7 aufeinanderfolgende Nächte pro Person berechnet. Wenn Sie also zwei Wochen bleiben, zahlen Sie nur für die ersten 7 Nächte Ihres Aufenthalts eine Steuer.

Wie viel kostet die Aufenthaltsgebühr in Montecatini Terme?

Die Höhe der Steuer variiert je nach Unterkunftskategorie. In Montecatini Terme sind die Tarife hauptsächlich nach der Anzahl der Sterne des Hotels unterteilt.

Hotels

HotelkategorieAufenthaltstaxe (Person/Nacht)
⭐⭐⭐⭐⭐ 2,50 €
⭐⭐⭐⭐ 2,00 €
⭐⭐⭐ 1,70 €
⭐⭐ 1,40 €
1,00 €

In anderen Beherbergungsbetrieben (B&B, Appartements, touristische Vermietungen) kostet die Steuer 1,40-1,70 € / Person / Nacht. Die Abgabe wird immer pro Person und Nacht berechnet, bei einem Aufenthalt von maximal 7 Nächten.

Wer zahlt die Aufenthaltsgebühr nicht

Nach den Vorschriften der Gemeinde können Kinder unter 10 Jahren, Personen mit ständigem Wohnsitz in der Gemeinde und einige andere Gruppen gemäß der Gemeindeverordnung von der Gebühr befreit werden.

Wie wird die Aufenthaltssteuer gezahlt?

Die Aufenthaltssteuer wird in der Regel direkt an den Beherbergungsbetrieb gezahlt, in der Regel beim Auschecken oder zum Zeitpunkt der Zahlung. Der Beherbergungsbetrieb führt dann den eingenommenen Betrag an die Gemeinde ab.