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Wenn Sie in Marina di Massa Urlaub machen, sollten Sie die obligatorische Kurtaxe(imposta di soggiorno) beachten. Diese Fremdenverkehrsabgabe wird von der Stadt Massa von den Besuchern erhoben, die in einer Unterkunft auf ihrem Gebiet übernachten.

Was ist die Fremdenverkehrsabgabe?

Die Kurtaxe ist eine lokale Fremdenverkehrsabgabe, deren Aufkommen zur Finanzierung des Tourismus, derdie Instandhaltung von öffentlichen Räumen, Kulturstätten, Stränden und anderen Dienstleistungen für Besucher. Sie wurde in der Gemeinde Massa im Jahr 2012 eingeführt.

Wer zahlt die Kurtaxe?

Die Abgabe wird von allen Personen entrichtet, die in einer Beherbergungseinrichtung auf dem Gebiet der Gemeinde Massa übernachten oder die nicht in der Gemeinde wohnen.

Wann ist die Kurtaxe zu entrichten?

In Marina di Massa wird die Kurtaxe nur während der Hauptreisezeit erhoben, d. h. vom 1. Juni bis zum 30. September.

Im Gegensatz zu einigen anderen italienischen Urlaubsorten wird die Gebühr für jede Nacht Ihres Aufenthalts erhoben , wobei es keine Begrenzung der Anzahl der Nächte gibt. Die Gemeinde wendet derzeit keine Höchstgrenze von 5, 7 oder 10 Nächten an.

Wie hoch ist die Aufenthaltsgebühr in Marina di Massa?

  
Art der Unterkunft Kurtaxe

Hotel 4* oder mehr

3,50 € / Person / Nacht
Hotel 3* 2,00 € / Person / Nacht
Hotel 1-2* 1,50 € / Person / Nacht
Wohnungen, touristische Vermietungen (locazione turistica), Residenz, affittacamere 1,40 € / Person / Nacht
B&B, Agriturismo 1,75 € / Person / Nacht
Campingplatz 1,00 € / Person / Nacht

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Die Gemeinde Massa sieht mehrere Kategorien von Gästen vor, die von der Zahlung der Aufenthaltsgebühr befreit sind. Die genaue Liste finden Sie in der Gemeindeverordnung über die Aufenthaltsgebühr.

Wie wird die Aufenthaltssteuer gezahlt?

Die Steuer wird in der Regel direkt an den Beherbergungsbetrieb gezahlt, entweder bei der Ankunft oder bei der Abreise oder während des Online-Buchungsvorgangs, wenn die Plattform die Steuer im Namen der Gemeinde einzieht.

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